Ein Handwerker klingelt an der Haustür und bietet Arbeiten an, meist günstig. Die Gefahr ist gross, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handelt. Solche sogenannten Laufbetriebe sind vor allem im Sommer unterwegs. Ein Fall aus dem Kanton Basel-Land zeigt, wie es ausgehen kann, wenn der Kunde sich vor der Auftragsvergabe nicht über den Anbieter informiert.

Eines Tages klingelt es bei einem älteren Hausbesitzer, der im Baselbiet wohnt, an der Tür. Ein Handwerker steht davor und bietet die Renovation der Fassade an. Der Hausbesitzer bittet ihn herein und nach einem netten Gespräch unterzeichnen die beiden einen rudimentären Vertrag über 39’000 Franken für die Arbeiten.

Am nächsten Tag steht bereits das Gerüst und die Arbeiten beginnen. Nach rund einer Woche schlägt der Handwerker dem Hausbesitzer weitere Renovationsarbeiter im Umfang von 81’000 Franken vor. Auch dafür wird ein Vertrag unterzeichnet, diesmal erhält der Hausbesitzer jedoch keine Kopie.

Unter Druck gesetzt

Nachdem der Hausbesitzer die erste Zahlung geleistet hat, setzt ihn der Handwerker unter Druck, den ganzen Betrag von 120’000 Franken zu überweisen, weil er bereits viel Geld für Material und Löhne habe bezahlen müssen.

Der Hausbesitzer zahlt. Unterdessen hat er seine Söhne informiert, die ihn darauf hinweisen, dass die Summe völlig überzogen sei. Als der Hausbesitzer den Handwerker damit konfrontiert, sagt dieser, er solle nicht auf seine Söhne hören, diese wollten nur an sein Geld. Dies ist ein Beispiel dafür, wie manipulativ solche Laufbetriebe vorgehen.

Diverse Opfer

Dann verlangt der Handwerker nochmals 16’000 Franken, weil der bisherige Betrag nicht alle Kosten decke. Als der Hausbesitzer dies verweigert, werden die noch unvollständig ausgeführten Arbeiten abgebrochen.

Der Hausbesitzer zeigt den Handwerker an, was einen Gerichtsprozess auslöst, der noch nicht abgeschlossen ist. Dabei zeigt sich, dass auch andere Besitzerinnen und Besitzer von Liegenschaften auf die gleiche Art und Weise übers Ohr gehauen worden sind.

 

Laufbetriebe schaden Kunden, Wirtschaft und Sozialwerken

Firmen, die an der Tür klingeln und Bauarbeiten anbieten, nennt man Laufbetriebe. Typische Angebote sind die Renovation von Fassaden oder Fensterläden, oft zu Dumpingpreisen. Ihr Ziel sind meist ältere Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer.

Solche Laufbetriebe schaden nicht nur seriösen Unternehmen, deren Offerten realistische Preise für korrekt ausgeführte Arbeiten enthalten. Auch die Sozialwerke leiden, da meist keine Löhne offiziell abgerechnet werden und daher die Abgaben an Arbeitslosenversicherung, Pensionskasse und AHV entfallen. Auch werden Umweltgesetze nicht eingehalten. Und wenn ein unzufriedener Kunde reklamieren möchte, läuft er oft ins Leere, weil diese «Firmen» nicht oder nicht mehr auffindbar sind. Dazu kommt, dass für Renovationsarbeiten ohne korrekte Rechnung keine steuerlichen Abzüge geltend gemacht werden können.

Grundsätzlich klingeln seriöse Unternehmen nicht an der Tür, um ihre Arbeiten anzubieten. Der Schweizerische Maler- und Gipser-Unternehmerverband SMGV rät Besitzerinnen und Besitzern von Liegenschaften, Laufbetriebe abzuwimmeln und allgemein nicht auf ungefragt gemachte Angebote einzugehen. Falls ein Angebot doch geprüft wird, zeigt eine kurze Recherche zum Beispiel im Internet, ob eine Firma als seriös gelten kann oder nicht. Dazu eignet sich das Branchenverzeichnis auf der Website appliform.ch, in dem die Mitgliederbetriebe des SMGV in der jeweiligen Region zu finden sind. Bei Fragen kann auch der SMGV kontaktiert werden.

Wichtig ist es, immer eine detaillierte Offerte und eine korrekte Rechnung zu verlangen. Letztere dient auch dazu, die Renovation gegenüber den Steuerbehörden zwecks Steuerabzugs belegen zu können.

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